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Beschlüsse der 11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 11.12.2003

Beschluss-Nr. 60-11/12-2003

Die Gemeinschaftsversammlung stellt die Dringlichkeit des neuen TOP 2 fest und stimmt der Aufnahme zu.

Beschluss-Nr. 61-11/12-2003 - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.11.2003 - öffentlicher Teil -

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 06.11.2003.

Beschluss-Nr. 61a-11/12-2003 - Aufhebung des Beschlusses - Nr. 48-10/11-2003

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 48-10/11-2003 – Entwässerungssatzung (EWS) der Gera-Aue.

Beschluss-Nr. 62-11/12-2003 - Entwässerungssatzung (EWS) der VG Gera-Aue

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen (EWS) der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.

Beschluss-Nr. 63-11/12-2003 - Vergebe der technischen Betriebsführung der Abwasseranlagen und Ortsnetze der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die technische Betriebsführung der Abwasseranlagen und Ortsnetze der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue auf zwei Jahre an den preiswertesten Bieter, Entsorgungsgesellschaft Elbe mbH, zu vergeben. Die Gemeinschaftsvorsitzende wird  ermächtigt, den Betriebsführungsvertrag abzuschließen.

Beschluss-Nr. 64-11/12-2003 - Gebührenarten und Gebührenmaßstab

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VG Gera-Aue (GS-EWS)

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung in der zu erlassenden Gebührensatzung Benutzungsgebühren zu erheben.

Benutzungsgebühren sind:

-

-

-

die Grundgebühr

die Einleitungsgebühr

die Beseitigungsgebühr

Der Gebührenmaßstab für die

1. Grundgebühr wird

a)

bei anschließbaren Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (Qn) des verwendeten Wasserzählers berechnet

b)

bei nicht anschließbaren aber entsorgten Grundstücken (Fäkalschlamm) nach der Anzahl der zu entsorgenden Gruben.

2. Einleitungsgebühr wird

nach der Menge des Abwassers berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.

3. Beseitigungsgebühr wird

nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den nicht angeschlossenen Grundstücken und aus den Grundstückskläranlagen angeschlossener Grundstücke abtransportiert werden.

Beschluss-Nr. 65-11/12-2003 - 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der VG Gera-Aue

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 19. Dezember 2001.

Beschluss-Nr. 66-11/12-2003 - Zum Beschluss-Nr. 51-10/11-2003

Satzung über die Fortgeltung der Gebührensatzungen der Stadt Gebesee und der Gemeinden Andisleben und Ringleben

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Eingangsformel der Beschluss-Nr. 51-10/11-2003 wie folgt neu zufassen:

Satzung

über die Fortgeltung der Gebührensatzungen zu den Entwässerungssatzungen der Stadt Gebesee und der Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben (Überleitungssatzungen)

In § 1 hinzuzufügen die Ziffer 4 "und die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Walschleben"

Beschluss-Nr. 67-11/12-2003 - Vereinbarung zwischen der VG Gera-Aue und den Gemeinden / Stadt zur Übernahme der Abwasserabgabe

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ringleben und der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue wegen der Übernahme der Abwasserabgabe für die Jahre 2001, 2002 und 2003 zu. Sie ermächtigt die Gemeinschaftsvorsitzende, gleich lautende Vereinbarungen mit der Stadt Gebesee und den Gemeinden Walschleben und Andisleben abzuschließen.

Vereinbarung

zwischen der Gemeinde Ringleben, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Vollrath und der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, vertreten durch die Gemeinschaftsvorsitzende, Frau Ute Winkler wegen der Übernahme der Abwasserabgabe

§ 1

Durch Zweckvereinbarung vom 10.09.2003 haben die Stadt Gebesee und die Gemeinden Andisleben, Ringleben und Walschleben der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue die Aufgabe der Abwasserbeseitigung und -reinigung mit Wirkung vom 09.10.2003 Übertragen.  Durch die Aufgabenübertragung ist die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue in die Rechtsstellung der Gemeinden als ehemalige Aufgabenträger eingetreten.

§ 2

Neben dem Anlagevermögen hat die Verwaltungsgemeinschaft auch gleichzeitig die Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Aufgabenträger, soweit sie den Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung und -reinigung betreffen, übernommen.

§ 3

Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue verpflichtet sich demgemäß gegenüber der Stadt/Gemeinde... und dem Freistaat Thüringen in die Schuldnerstellung der Stadt/Gemeinde...  für die Abwasserabgabe für die Jahre 2001, 2002 und 2003 einzutreten.

§ 4

Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Beschluss-Nr. 68-11/12-2003 - Zustimmung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue zum vorliegenden Projekt (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) für die Maßnahme "Kanalbau Gebesee - 3. Bauabschnitt (2004)"

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue stimmt dem vorliegenden Projekt (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), für die Maßnahme "Kanalbau Gebesee - 3. BA (2004)", zu.

Beschluss-Nr. 69-11/12-2003 - Zustimmung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue zum vorliegenden Projekt (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) für die Maßnahme "Neubau Ortentwässerung Walschleben - 10. - 24. Bauabschnitt (2004)"

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue stimmt dem vorliegenden Projekt (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), für die Maßnahme "Neubau Ortentwässerung Walschleben - 10. - 24.  Bauabschnitt (2004)", zu.

Beschluss-Nr. 70-11/12-2003 - Nachtrag der ARGE Walschleben zur Maßnahme "Neubau Ortentwässerung Walschleben - 1. - 3. BA", Lange Straße - Bauteil Schmutzwasserkanal

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue stimmt dem Nachtrag der ARGE Walschleben zur Maßnahme "Neubau Ortentwässerung Walschleben - 1. - 3. BA" Bauteil Schmutzwasserkanal, zu.

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