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Beschlüsse der 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 06.01.2004

Beschluss-Nr. 73-12/01-2004

Die Gemeinschaftsversammlung stellt die Dringlichkeit des neuen TOP 4 - Kreditaufnahme - fest und stimmt der Aufnahme in die Tagesordnung zu.

Beschluss-Nr. 74-12/01-2004 - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2003 - öffentlicher Teil -

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2003.

Beschluss-Nr. 75-12/01-2004 - Festsetzung der Gebührensätze für die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VG Gera-Aue

- Vorankündigungsbeschluss für die Gebührensatzung zur EWS

Die Gemeinschaftsversammlung fasst folgenden Ankündigungsbeschluss:

Die VG Gera-Aue erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung ab dem 15. Januar 2004 folgende Gebühren:

I. Grundgebühren

1. Für anschließbare Grundstücke, das sind Grundstücke mit Anschluss an ein Kanalnetz als Teil der öffentlichen Einrichtung, wird die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss der Wasserzähler festgesetzt.

Sie beträgt:

bis 2,5 cbm/h

60,00 EUR/Jahr

bis 6 cbm/h

144,00 EUR/Jahr

bis 10 cbm/h

240,00 EUR/Jahr

bis 16 cbm/h

384,00 EUR/Jahr

bis 25 cbm/h

600,00 EUR/Jahr

bis 40 cbm/h

940,00 EUR/Jahr

über 40 cbm/h

1440,00 EUR/Jahr

2. Für nicht anschließbare, aber entsorgte Grundstücke wird sie nach der Anzahl der zu entsorgenden Grundstücke mit Grundstückskläranlagen berechnet.

Sie beträgt:

Je entsorgtes Grundstück

1,28 EUR/Jahr

II. Einleitungsgebühren

Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die dem Kanalnetz von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Sie beträgt bei:

1. Einleitung von ungeklärten Abwässern in eine Abwasserbehandlungsanlage 1,70 EUR/cbm

2. Einleitung von vorgeklärten Abwässern in ein öffentliches Kanalnetz 0,54 EUR/cbm

3. Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Kanalnetz 0,54 EUR/cbm

III. Beseitigungsgebühren

Die Beseitigungsgebühr wird für den Abtransport von Abwässern aus nicht anschließbaren Grundstücken und aus den Grundstückskläranlagen anschließbarer Grundstücke erhoben.

Sie beträgt:

1. zum geplanten Entsorgungstermin

a) 17,54 Euro/cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube,

b) 21,87 Euro/cbm Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

2. außerhalb des geplanten Entsorgungstermins

a) 29,11 Euro/cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube,

b) 33,44 Euro/cbm Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

Beschluss-Nr. 76-12/01-2004 - Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VG Gera - Aue (GS/EWS)

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Gebührensatzung zu Entwässerungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.

Beschluss-Nr. 77-12/01-2004 - Kreditaufnahme

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue beschließt in ihrer Sitzung am 06.01.2004 den im Haushaltsplan 2004 geplanten Kredit für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 2.200.000 EUR bei der Deutschen Kreditbank Erfurt aufzunehmen.

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