Beschlüsse der 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 06.01.2004
Beschluss-Nr. 73-12/01-2004
Die Gemeinschaftsversammlung stellt die Dringlichkeit des neuen TOP 4 - Kreditaufnahme - fest und stimmt der Aufnahme in die Tagesordnung zu.
Beschluss-Nr. 74-12/01-2004 - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2003 - öffentlicher Teil -
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2003.
Beschluss-Nr. 75-12/01-2004 - Festsetzung der Gebührensätze für die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VG Gera-Aue
- Vorankündigungsbeschluss für die Gebührensatzung zur EWS
Die Gemeinschaftsversammlung fasst folgenden Ankündigungsbeschluss:
Die VG Gera-Aue erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung ab dem 15. Januar 2004 folgende Gebühren:
I. Grundgebühren
1. Für anschließbare Grundstücke, das sind Grundstücke mit Anschluss an ein Kanalnetz als Teil der öffentlichen Einrichtung, wird die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss der Wasserzähler festgesetzt.
Sie beträgt:
bis 2,5 cbm/h
60,00 EUR/Jahr
bis 6 cbm/h
144,00 EUR/Jahr
bis 10 cbm/h
240,00 EUR/Jahr
bis 16 cbm/h
384,00 EUR/Jahr
bis 25 cbm/h
600,00 EUR/Jahr
bis 40 cbm/h
940,00 EUR/Jahr
über 40 cbm/h
1440,00 EUR/Jahr
2. Für nicht anschließbare, aber entsorgte Grundstücke wird sie nach der Anzahl der zu entsorgenden Grundstücke mit Grundstückskläranlagen berechnet.
Sie beträgt:
Je entsorgtes Grundstück
1,28 EUR/Jahr
II. Einleitungsgebühren
Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die dem Kanalnetz von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Sie beträgt bei:
1. Einleitung von ungeklärten Abwässern in eine Abwasserbehandlungsanlage 1,70 EUR/cbm
2. Einleitung von vorgeklärten Abwässern in ein öffentliches Kanalnetz 0,54 EUR/cbm
3. Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Kanalnetz 0,54 EUR/cbm
III. Beseitigungsgebühren
Die Beseitigungsgebühr wird für den Abtransport von Abwässern aus nicht anschließbaren Grundstücken und aus den Grundstückskläranlagen anschließbarer Grundstücke erhoben.
Sie beträgt:
1. zum geplanten Entsorgungstermin
a) 17,54 Euro/cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube,
b) 21,87 Euro/cbm Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.
2. außerhalb des geplanten Entsorgungstermins
a) 29,11 Euro/cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube,
b) 33,44 Euro/cbm Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.
Beschluss-Nr. 76-12/01-2004 - Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VG Gera - Aue (GS/EWS)
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Gebührensatzung zu Entwässerungssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.
Beschluss-Nr. 77-12/01-2004 - Kreditaufnahme
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue beschließt in ihrer Sitzung am 06.01.2004 den im Haushaltsplan 2004 geplanten Kredit für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 2.200.000 EUR bei der Deutschen Kreditbank Erfurt aufzunehmen.