|
|
 |
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 78a-13/03-2004 - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06.01.2004 - öffentlicher Teil
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 06.01. 2004.
|
|
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 79-13/03-2004 - Textliche Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS/EWS)
|
 |
 |
|
Die Gemeinschaftsversammlung ändert den Text des Beschlusses-Nr. 50-10/11-2003 vom 06.11.2003, betreffend der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS/EWS) wie folgt:
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Abs. 2 des § 11 der BS zur EWS wird ersatzlos gestrichen.
|
|
|
Abs.3 wird Abs. 2
|
|
|
|
§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
|
|
|
|
Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1, 40m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2m haben. Soweit für ein Grundstück keine Baumassenzahl festgesetzt ist, ergibt sich die Geschosszahl bei Bauwerken mit Vollgeschossen, die höher als 3,5 m sind und bei Gebäuden, ohne Vollgeschossaufteilung, durch Teilung der tatsächlichen Baumasse mit der tatsächlich überbauten Grundstücksfläche und nochmalige Teilung des Ergebnisses durch 3,5. Bruchzahlen werden entsprechend Absatz 4 Buchstabe b) gerundet.
|
|
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 80-13/03-2004 - Textliche Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
|
 |
 |
|
Die Gemeinschaftsversammlung ändert den Text der Beschluss-Nr. 52-10/11-2003 vom 06.11.2003, betreffend der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter, wie folgt:
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
§ 3 erhält folgende Überschrift:
|
|
|
Entstehung der Abgabeschuld sowie Heranziehung und Fälligkeit.
|
|
|
|
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
|
|
|
Die Abgabenschuld entsteht am 31.12. für das abgelaufene Kalenderjahr, frühestens jedoch 3 Monate nach Zustellung des Abwasserabgabenbescheides des Freistaates Thüringen an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue.
|
|
|
Im § 3 Abs. 3 wird das Wort Abgabeschuld durch das Wort Abgabepflicht ersetzt.
|
|
|
Im § 3 Abs. 5 wird der Halbsatz - jedoch frühestens nach Zustellung des Abgabebescheides an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue - gestrichen.
|
|
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 81-13/03-2004 - Ergänzung der Zweckvereinbarungen zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und -reinigung zwischen der VG Gera-Aue und den Mitgliedsgemeinden der VG Gera-Aue
|
 |
 |
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, den § 7 Abs. 2 der o. a. Zweckvereinbarungen wie folgt zu ergänzen:
|
 |
 |
|
Statt des Punktes wird ein Komma gesetzt. Dann folgt der Halbsatz:
|
 |
 |
|
"insofern sie sich nicht In dem im Abs. 1 genannten Umfang an den Kosten der Herstellung oder Erneuerung dieser Anlagen beteiligt haben."
|
 |
 |
|
Der Abs. 2 des § 7 lautet dann:
|
 |
 |
|
(2)
|
|
 |
|
Für die Benutzung der Abwasseranlage zur Beseitigung des auf den gemeindeeigenen Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Niederschlagswassers, erstatten die Gemeinden die Betriebs- und Unterhaltungskosten, die auf die Straßenentwässerung entfallen, insofern sie sich nicht in dem im Abs. 1 genannten Umfang an den Kosten der Herstellung oder Erneuerung dieser Anlagen beteiligt haben.
|
|
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 82-13/03-2004 - Textliche Änderung der 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue
|
 |
 |
|
Die Gemeinschaftsversammlung ändert den Text des Beschlusses-Nr. 65-11/12-2003 vom 11.12.2003 betreffend die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der VG Gera-Aue wie folgt:
|
|
|
 |
 |
|
im Abschnitt B werden im Punkt 14 und 15 die Worte "Antrag auf" gestrichen und durch die Worte "Erlaubnis zur", ersetzt.
|
|
|
im Punkt 17 werden die Worte bei der Fäkalschlammentsorgung, hinzugefügt.
|
|
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 83-13/03-2004 - Jahresrechnung 2003
|
 |
 |
|
Auf der Grundlage des § 52 III der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBI. S. 41), i. V. m. § 31 Abs. 2 des Thür. Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit - ThürKGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Oktober 2001 (GVBI. S. 290) beschließt die Gemeinschaftsversammlung am 4.März 2004:
|
|
|
 |
 |
|
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2003 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.
|
|
|
Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer bzw. Überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO die in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben 2003.
|
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
Beschluss-Nr. 84-13/03-2004 - Vergabe der Ing.-Leistungen für die Maßnahme "Ortsentwässerung Walschleben, 25. - 31. SA"
|
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, die Ing.-Leistungen für die Maßnahme "Ortsentwässerung Walschleben, 25. - 31. BA" an das Ing.-Büro Benischke & Merz, zum Preis von 88.306,41 EUR Brutto, zu vergeben.
|
|
|
|
Die Bauabschnitte 25 - 31 umfassen folgende Straßen: Ringstraße 1 - 6 und 8 - 20a; Reiterplatz 1 - 4; Bahnhofstr. 4; 23 und 24; Teichstraße; Erfurter Straße 29 - 31; Pumpwerk 3 (Lindenstraße); Druckleitung; Gottmannsgasse 1 - 8 und Lindenstraße 11 - 14.
|
|
|
|
 |
|
|
Beschluss-Nr. 85-13/03-2004 - Vergabe der Ing.-Leistungen für die Maßnahme "Kanalisation der Stadt Gebesee - 4. BA"
|
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, die Ing.-Leistungen für die Maßnahme „Kanalisation der Stadt Gebesee - 4. BA“ an das Ing.-Büro igr AG, zum Preis von ca. 55.700,25 EUR Brutto, zu vergeben. Der 4. Bauabschnitt umfasst folgende Straßen: Brühlweg; Enge Gasse; Lange Straße; Mühlstraße.
|
|
|
|
 |
|
|
Beschluss-Nr. 86-13/03-2004 - Vergabe der Vermessungsleistungen für die Maßnahme "Ortsentwässerung Walschleben 25. - 31. BA"
|
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, den Auftrag für die Vermessungsleistungen für die Maßnahme "Ortsentwässerung Walschleben 25. - 31. BA' an das Vermessungsbüro Holger Schmidt, aus Eisenach" zum Preis von 45.729,28 EUR Brutto, zu vergeben.
|
|
|
|
 |
|
|
Beschluss-Nr. 87-13/03-2004 - Vergabe der Maßnahme "Beweissicherung für die Maßnahme Neubau Ortsentwässerung Walschleben 10. - 24. BA"
|
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, die Maßnahme "Beweissicherung für die Maßnahme Neubau Ortsentwässerung Walschleben - 10. - 24. BA" an das Baubetreuungs-Büro Schäf, zum Preis von ca. 7.950,00 EUR Brutto, zu vergeben. Die Bauabschnitte 10 - 24 umfassen folgende Straßen: Enge Gasse; Lange Straße 28a und 28b; Breite Straße 7 - 15; Hageleite 1 - 17; Querstraße; Am Plan; Erfurter Straße 17 - 28; Schuhstraße; Hintergasse 1 - 8, 15 - 17, 14a, 14b; Anger; Siedlung 1 - 4b; Blaue Spitze 20 - 24; An der Gare; Im Haun 2 - 12; Bahnhofstraße 5 - 7, 14 – 22.
|
|
|
|
 |
|
|
Beschluss-Nr. 88-13/03-2004 - Vergabe der Maßnahme "Ortsentwässerung Ringleben - Pumpwerk Schulstraße, Schlauchanschluss"
|
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, die Maßnahme „Ortsentwässerung Ringleben - Pumpwerk Schulstraße, Schlauchanschluss" an die Firma BST Tiefbau GmbH, zum Preis von 4.482,46 EUR Brutto, zu vergeben, da sie der günstigste Bieter ist.
|
|
|
|
 |
|
|
Beschluss-Nr. 89-13/03-2004 - Vergabe Maßnahme "Beweissicherung für die Maßnahme Kanalbau Gebesee - 3. BA"
|
|
|
|
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue beschließt, die Maßnahme „Beweissicherung für die Maßnahme Kanalbau Gebesee - 3. BA " an das Baubetreuungsbüro Schäf, zum Preis von ca. 9.500,00 EUR Brutto, zu vergeben.
|
|
|
|
Der 3. Bauabschnitt umfasst folgende Straßen: Deichstraße; Ringlebener Straße; Tritt; Marktstraße; Quergasse; Schulstraße; Torwand; Lange Straße; Marktplatz.
|
|
|
|
Zurück zur Übersicht “ Bürgerservice - Beschlüsse”
|
|
|
|
 |
|