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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, in der Beitrags- und Gebührensatzung im § 11 Abs. 2 als Aufwendung für die zusätzliche Herstellung eines Regen- oder Schmutzwasseranschlusses einen Einheitssatz von 200 EUR pro laufenden Meter festzulegen. Dieser Einheitssatz gilt für während der Baumaßnahme zu erstellende zusätzliche Anschlüsse. Für zusätzliche Anschlüsse, die nach Abschluss der Baumaßnahme hergestellt werden, sind die tatsächlich anfallenden Kosten vom Antragsteller zu zahlen.
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