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Beschlüsse der 52. Sitzung des Gemeinderates Walschleben vom 05.11.2003
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Beschluss-Nr. 459-52/11-2003 - Genehmigung der Niederschrift vom 24.09.2003 - öffentlicher Teil –
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Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 24.09.2003.
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Beschluss-Nr. 460-52/11-2003 GR - Straßenausbau der Nebenanlagen eines Abschnittes der Erfurter Straße (Lange Straße bis Bahnhofstraße) im Zuge der Maßnahme "Neubau 4. - 9. BA Ortsentwässerung (Kanalbau) in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, im Zuge des Neubaues der Ortsentwässerung (Kanalbau) in Walschleben, der Nebenanlagen - Gehweg, Straßenbegleitgrün - des Abschnittes der Erfurter Str. (Lange Straße bis Bahnhofstraße) auszubauen. Der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrtsstraße K 18, beginnend an der Einmündung zur Langen Straße bis zur Einmündung in die Bahnhofstraße, erfolgt durch den Landkreis Sömmerda.
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Der Aufwand für die Herstellung der gesamten Nebenanlagen (Gehweg, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkflächen) wird wie folgt abgerechnet:
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Von der Straße "Erfurter Straße" wird von den Flurstücken 227, Flur 13 und 71/1, Flur 13 bis zu den Flurstücken 539/88, Flur 13 und 54/12, Flur 14 ein Abschnitt gebildet. Der Aufwand für die Herstellung der Nebenanlagen Gehweg, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkflächen in diesem Abschnitt wird im Wege der Kostenspaltung abgerechnet. Der beiliegende Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
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Für den Straßenausbau der Nebenanlagen des Abschnitts der Erfurter Straße (Lange Straße bis Bahnhofstraße) werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben
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Beschluss-Nr. 461-52/11-2003 GR - Straßenausbau der Straße "Hintergasse" von der Einmündung Erfurter Straße bis Hintergasse 8 und 13 im Zuge der Maßnahme "Neubau 10. - 24. BA Kanalbau" in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, im Zuge des Kanalbaus in Walschleben den Straßenausbau der Straße "Hintergasse" von der Einmündung Erfurter Straße bis Hintergasse 8 und 13 durchzuführen.
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Für den Straßenausbau der Straße "Hintergasse" werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 462-52/11-2003 GR - Straßenausbau der Querstraße im Zuge der Maßnahme "Neubau 10. - 24. BA Kanalbau in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt im Zuge des Kanalbaus in Walschleben, den Straßenausbau der Querstraße durchzuführen.
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Für den Straßenausbau der Querstraße werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 463-52/11-2003 GR - Straßenausbau der Straße "Enge Gasse“ im Zuge der Maßnahme "Neubau 10. - 24. BA Kanalbau in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben Walschleben beschließt, im Zuge des Kanalbaus in Walschleben, den Straßenausbau der Straße "Enge Gasse" durchzuführen.
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Für den Straßenausbau der Straße "Enge Gasse" werden ab Baubeginn die, gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 464-52/11-2003 GR - Straßenausbau der Straße " Im Haun" im Zuge der Maßnahme "Neubau 10. - 24. BA Kanalbau in Walschleben.
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, im Zuge des Kanalbaus in Walschleben, den Straßenausbau der Straße "Im Haun" durchzufahren. Für den Straßenausbau der Straße "Im Haun" werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 465-52/11-2003 GR - Herstellung des Gehweges, der Straßenbeleuchtung sowie der Oberflächenentwässerung (teilweiser Straßenausbau) in der Straße "Siedlung" im Zuge der Maßnahme "Neubau 10. - 24. BA Kanalbau in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, im Zuge des Kanalbaus in Walschleben, den Gehweg, die Straßenbeleuchtung sowie die Oberflächenentwässerung der Straße "Siedlung" herzustellen.
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Der Aufwand für die Herstellung des Gehwegs, der Straßenbeleuchtung sowie der Oberflächenentwässerung wird im Wege der Kostenspaltung abgerechnet. Der beiliegende Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
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Für den teilweisen Straßenausbau der Straße "Siedlung" werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitragssatzes als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 466-52/11-2003 GR - Herstellung des Gehweges, der Straßenbeleuchtung sowie der Oberflächenentwässerung (teilweiser Straßenausbau) in der Straße "Anger" im Zuge der Maßnahme „Neubau“ 10. - 24. BA Kanalbau in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, im Zuge des Kanalbaus in Walschleben, den Gehweg, die Straßenbeleuchtung sowie die Oberflächenentwässerung in der Straße "Anger' herzustellen.
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Der Aufwand für die Herstellung des Gehweges, der Straßenbeleuchtungsanlage sowie der Oberflächenentwässerung in dieser Straße wird im Wege der Kostenspaltung abgerechnet. Der beiliegende Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
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Für den teilweisen Straßenausbau der Straße "Anger' werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 467-52/11-2003 GR - Herstellung des Gehweges, der Straßenbeleuchtung sowie der Oberflächenentwässerung (teilweiser Straßenausbau) in der Straße "Hageleite" im Zuge der Maßnahme Neubau 16. - 24. BA Kanalbau" in Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, im Zuge des Kanalbaus in Walschleben den Gehweg, die Straßenbeleuchtung sowie die Oberflächenentwässerung in der Straße "Hageleite" herzustellen.
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Der Aufwand für die Herstellung des Gehweges, der Straßenbeleuchtungsanlage sowie der Oberflächenentwässerung in dieser Straße wird im Wege der Kostenspaltung abgerechnet. Der beiliegende Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
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Für den teilweisen Straßenausbau der Straße "Hageleite" werden ab Baubeginn die gemäß Straßenausbaubeitragssatzung § 3 Abs. 2 möglichen Vorauszahlungen festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, 70 % des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages als Vorauszahlung zu erheben.
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Beschluss-Nr. 468-52/11-2003 GR - Vergebe der Maßnahme "Mauerwerks- und Fundamentsanierung am Feuerwehrgerätehaus" in der Gemeinde Walschleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Maßnahme "Mauerwerks- und Fundamentsanierung am Feuerwehrgerätehaus, in der Gemeinde Walschleben, an die Firma Thomas Heinz, aus Molsdorf, zum Preis von 29.488,75 EUR Brutto, zu vergeben, da es das günstigste Angebot ist.
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Die Arbeiten sollen ab März 2004 durchgeführt werden.
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Beschluss-Nr. 469-52/11-2003 GR - Vertrag zur Übertragung des Anlagevermögens und der Verbindlichkeiten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung
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Der Gemeinderat Walschleben stimmt dem Vertrag zwischen der Gemeinde Walschleben und der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue wegen Übernahme des Anlagevermögens und der Verbindlichkeiten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung zu.
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Vertrag
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zwischen der Gemeinde Walschleben, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Volker Friedrich und der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, vertreten durch die Gemeinschaftsvorsitzende Frau Ute Winkler wegen Übernahme des Anlagevermögens der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung und der Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Einrichtung entstanden sind gemäß § 2 der zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Zweckvereinbarung vom 27.08.2003.
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§ 1 - Übertragung des Anlagevermögens
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(1) Die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und -reinigung der Gemeinde Walschleben bestand zum 31.12.2001 aus folgenden Anlageteilen:
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I. Schmutzwasserkanal und Hausanschlüsse
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- Fronstein
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II. Regenwasserkanal und Hausanschlüsse
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- Fronstein
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III. den vor dem 03.10.1990 hergestellten Kanälen in der Ortslage (Altkanäle) und der Kleinkläranlage 'Am See' und der Kläranlage ‘Ellingers Garten’.
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2) Die Gemeinde Walschleben und die Verwaltungsgemeinschaft sind sich über den Übergang des Eigentums an den in Abs. 1 aufgeführten Anlageteilen auf die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue einig. Der Eigentumsübergang und die Besitzeinräumung an den Anlagen erfolgt mit der Wirksamkeit des Vertrages.
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§ 2 - Kosten der Übernahme des Anlagevermögens
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(1) Die Parteien sind sich darüber einig, das Anlagevermögen zu den Kosten auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen, die die Verwaltungsgemeinschaft durch Refinanzierung bei den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern hätte geltend machen können, wenn sie die öffentliche Einrichtung im Rahmen der EG Richtlinie Nr. 91-271 EWG errichtet hätte.
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(2) Die Kosten der in § 1 Abs. 1 genannten Anlagen berufen sich gemäß beiliegender Aufstellung, die Bestandteil des Vertrages ist, auf 23.584,44 EUR.Kosten für die Altkanäle und die Kleinkläranlagen bleiben außer Ansatz.
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§ 3 - Abwicklung des Anlagevermögens und bestehender Forderungen
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(1) Der Betrag von 23.584,44 EUR dient der Deckung der von der Gemeinde eingesetzten Eigenmittel für die bisherige Herstellung der öffentlichen Einrichtung.
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Verbindlichkeiten der Gemeinde zur Finanzierung der bis zum 31.12.2001 hergestellten öffentlichen Einrichtung bestehen nicht.
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(2) Aufwendungen, die der Gemeinde im Zuge der Baumaßnahmen ab 01.01.2002 entstanden sind, werden gesondert erstattet. Die Erstattung erfolgt im Jahre 2005.
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(3) Die Gemeinde tritt Forderungen, die ihr aus der Benutzung ihrer Abwasseranlage gegen Dritte zustehen an die Verwaltungsgemeinschaft ab.
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§ 4 - Fördermittel
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Bezüglich der bereits bewilligten Fördermittel tritt die Verwaltungsgemeinschaft im Innenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle der Gemeinde.
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§ 5 - Wirksamwerden des Vertrages
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Der Vertrag bedarf der Zustimmung der beiden Vertretungskörperschaften. Er wird wirksam mit Inkrafttreten der Zweckvereinbarung.
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Beschluss-Nr. 470-52/11-2003 GR - Haushaltsatzung der Gemeinde Walschleben 2004
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2003 die Haushaltssatzung 2004, den Haushaltsplan 2004 sowie seine Bestandteile und Anlagen (einschließlich Stellenplan) auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41).
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Beschluss-Nr. 471-52/11-2003 GR - Finanzplan 2004
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt auf der Grundlage des § 62 und § 26 Abs. 2 Ziffer 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. Nr. 23 S. 501 ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41) den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2004.
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Beschluss-Nr. 472-52/11-2003 GR - Kreditaufnahme
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, einen Kredit in Höhe von 470.000 EUR bei der Deutschen Kreditbank AG aufzunehmen. Die Ausschreibung der Kreditaufnahme hat ergeben, dass die Deutsche Kreditbank AG mit einem Festzins von 2,36 % p.a. für 4 Monate das beste Angebot abgegeben hat.
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Beschluss-Nr. 473-52/11-2003 GR - Nachtrag zum Ingenieurvertrag für die Maßnahme "Neubau Kläranlage Walschleben/Andisleben"
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Der Gemeinderat Walschleben stimmt dem Nachtrag zum Ingenieurvertrag für die Maßnahme "Neubau Kläranlage Walschleben/Andisleben" in Höhe von 9.217,04 EUR zu.
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Beschluss-Nr. 474-52/11-2003 GR - Bodenordnungsverfahren Stallanlage Hintergasse (1)
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, eine von 10qm aus dem Bodenordnungsverfahren Stallanlage Hintergasse, AZ: 1-6-0263, im Rahmen des Freiwilligen Landtauschs entsprechend § 64 i. V. m. § 56 LwAnpG zu einem Preis von 5 EUR / qm von der Erbengemeinschaft Friedrich, Walschleben, zu erwerben.
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Beschluss-Nr. 475-52/11-2003 GR - Bodenordnungsverfahren Stallanlage Hintergasse (2)
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, eine Fläche von 11qm aus dem Bodenordnungsverfahren Stallanlage Hintergasse, AZ.: 1-6-0263, im Rahmen des Freiwilligen Landtauschs entsprechend § 64 i. V. m. § 56 LwAnpG zu einem Preis von 5 EUR / qm an Frau Birgit Roß, Walschleben, Lange Straße 31, zu verkaufen.
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Beschluss-Nr. 476-52/11-2003 GR - Bodenordnungsverfahren Stallanlagen Hintergasse / Bodenordnungsverfahren Güllefeldspeicher Walschleben / Andisleben
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, eine Fläche von ca. 348qm aus dem Flurstück 166 (gemeindeeigener Weg) aus dem Bodenordnungsverfahren Güllefeldspeicher Andisleben / Walschleben mit einer etwa gleichgroßen Fläche der Geratal Agrar GmbH Co. KG aus dem Bodenordnungsverfahren Stallanlage Hintergasse, AZ. 1-6-0263 zu tauschen.
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Die Flächen sollen einander entsprechen, so dass ein Wertausgleich nicht erforderlich wird.
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Beschluss-Nr. 477-52/11-2003 GR - Bodenordnungsverfahren Güllefeldspeicher Walschleben / Andisleben
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Der Gemeinderat Walschleben stimmt der entsprechend dem Bodenordnungsverfahren Güllefeldspeicher Walschleben / Andisleben notwendigen Verschiebung der Gemarkungsgrenze Walschleben in nördlicher Richtung nach Andisleben zu.
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Betroffene Flurstücke im Bereich der Grenzverschiebung sind:
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Flur 8 Gemarkung Andisleben, Flurstücke 162/87 und 161/86
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Flur 11 Gemarkung Walschleben, Flurstücke 249/1; 250/1; 2 und 226/3
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Der Gemeinderat Andisleben stimmte der Verlegung der Gemarkungsgrenze mit Beschluss-Nr. 296-36/09-97 vom 15.09.1997 zu.
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