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Beschlüsse der 57. Sitzung des Gemeinderates Walschleben vom 05.05.2004

Beschluss-Nr. 535-57/05-2004 GR - Genehmigung der Niederschrift vom 03.03.2004 - öffentlicher Teil

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 03.03.2004.

Beschluss-Nr. 536-57/05-2004 GR - Genehmigung der Niederschrift vom 07.04.2004 - öffentlicher Teil

Der Gemeinderat genehmigt die geänderte Niederschrift über die Sitzung vom 07.04.2004

Beschluss-Nr. 537-57/05-2004 GR - Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2001

Der Gemeinderat Walschleben entlastet den Bürgermeister gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI S. 501) i.d.F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI S.41) für das Haushaltsjahr 2001.

Beschluss-Nr. 538-57/05-2004 GR - Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2002

Der Gemeinderat Walschleben entlastet den Bürgermeister gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBI S. 501) i.d.F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI S.41) für das Haushaltsjahr 2002.

Beschluss-Nr. 539-57/05-2004 GR - Rechenschaftsbericht 2003

Der Gemeinderat Walschleben beschließt auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S.41), i.v.m. §§ 77 ThürGemHV i.d.F. vom 30. November 2001:

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Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2003 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.

Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gleichzeitig wird die Bildung der HER und HAR in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 58 Abs.1 ThürKO die in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben 2003.

Beschluss-Nr. 540-57/05-2004 GR - Annahme einer unentgeltlichen Übertragung von Stammaktien der Kommunalen Gasversorgungsbeteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KGVT AG) durch die Gemeinde Walschleben

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Der Gemeinderat beschließt, eine unentgeltliche Übertragung von Stammaktien der Kommunalen Gasversorgungsbeteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KGVT AG) kommunaler Gas Pool - auf der Grundlage der Satzung der KGVT vom 22. Juli 2003 anzunehmen.

Die unentgeltliche Übertragung von Stammaktien der KGVT AG auf die Gemeinde Walschleben betrifft ein Aktienpaket von 163 KGVT-Stammaktien.

Die unentgeltliche übertragenen Stammaktien dürfen entsprechend der Satzung der KGVT AG bis zur Tilgung aller Verbindlichkeiten der KGVT AG im Zusammenhang mit dem Erwerb der entsprechenden Anteile an der GVT nicht veräußert werden.

Bis zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten der KGVT AG wird auf diese Stammaktien keine Dividende ausgeschüttet.

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die für die Annahme der unentgeltlichen Übertragung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und die Gemeinde Walschleben in der Hauptversammlung der KGVT AG zu vertreten.

Beschluss-Nr. 541-57/05-2004 GR – Außerplanmäßige Ausgaben

Der Gemeinderat Walschleben beschließt, für das Haushaltsjahr 2003 folgende überplanmäßige Ausgaben aus der Rücklage zu finanzieren:

Im Vermögenshaushalt

HHST 7710/940

Lagerplatz

27.290,15 EUR

HHST 6500/9402

Anbau für Sportgeräte

13.196,57 EUR

Beschluss-Nr. 542-57/05-2004 GR - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

Der Gemeinderat Walschleben stimmt der Aufnahme des Herrn Hans-Joachim Töpfer in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe der Gemeinde Walschleben zu.

Gemeinde Walschleben

Gemeindewahlleiter

Walschleben, den 26.05.2004

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