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Bürgerinitiative Walschleben

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Walschleben,

 

in unserer letzten Zusammenkunft des Sprecherrates der Bürgerinitiative stellen wir fest, dass bereits eine große Anzahl Antworten vom Weimarer Verwaltungsgericht eingegangen sind. Somit sind wir in der Lage, ein Musterverfahren beim Verwaltungsgericht Weimar anzustreben.

Um möglichst vielen Bürgern die Teilnahme an unserem 1. Musterverfahren zu ermöglichen, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung der uns noch nicht bekannt gegebenen Aktenzeichen des Weimarer Verwaltungsgericht. Das 1. Musterverfahren soll am 30.08.04 beim Verwaltungsgericht beantragt werden.

Weitere Einzelheiten über die Arbeit der Bürgerinitiative geben wir Ende September anlässlich einer Bürgerversammlung bekannt, Einladungen erfolgen noch.

Der Sprecherrat der Bürgerinitiative Walschleben

Information zum Radwanderweg auf dem Geradamm

Im Zuge der Rekonstruktion des Geradeiches zwischen den Orten unseres Verwaltungsbereiches ergab sich die Möglichkeit einen Radwanderweg anzulegen, der damit zu einem Teilstück des überregionalen Fernradwanderweges "Gera-Unstrut-Aue" wurde.

Der Radwanderweg zwischen der Straßenbrücke auf der Kreisstraße K 16 in Gebesee und der Straßenbrücke auf der Kreisstraße K 17 in Walschleben ist in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1999 bis 2001 entstanden. Die Finanzierung erfolgte aus Fördermitteln des Landes Thüringen, Mitteln der Gemeinde Ringleben und Mitteln des Landkreises Sömmerda. Danach ging dieser Radwanderweg in den Verantwortungsbereich der Gemeinde/Stadt unserer Verwaltungsgemeinschaft über.

Die Kommunen sind damit allein für die Unterhaltung verantwortlich und das heißt für die damit verbundenen Kosten, die aus den allgemeinen Deckungsmitteln ihrer Gemeindehaushalte zu finanzieren sind. Für unsere finanzschwachen Kommunen eine schwierige Aufgabe.

Der Ausbau des Radweges auf dem Hochwasserschutzteich der Gera wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde, 1999 nur in Form einer sandgeschlämmten Schotterdecke gestattet.

Die Oberfläche dieser Schotterdecke besteht nur noch aus grobem bis sehr grobem Kieskorn, eine Befahrung mit Fahrrädern ist nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Nach einem erneuten Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde, wurde im Juni 2004 nunmehr die Genehmigung erteilt, auf den vorhandenen Radwanderweg eine Bitumendecke aufbringen zu lassen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden haben deshalb eine gemeinsame Lösung gefunden, um diesen unbefriedigenden Zustand zu beseitigen. Die Mitgliedsgemeinden stimmten einer Vereinbarung zu, in der die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue mit der Übertragung der Instandsetzung des Radwanderweges beauftragt wird. Mit dieser Verfahrensweise ist es möglich die finanzielle Belastung der einzelnen Kommunen verträglich zu gestalten. Die für das Jahr 2005 notwendigen finanziellen Mittel werden in die Haushalte der einzelnen Gemeinden eingestellt.

Zweckvereinbarung

zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue und ihren Mitgliedsgemeinden Stadt Gebesee, Gemeinde Andisieben, Gemeinde Walschleben und Gemeinde Ringleben zur Instandsetzung des Radweges auf dem Geradamm zwischen der Straßenbrücke (K 16) in Gebesee und der Straßenbrücke (K 17) in Walschleben.

§ 1 - Gegenstand der Instandsetzung

(1) Die o. a. Gemeinden sind verpflichtet, den Radweg, soweit er über ihr Gemeindegebiet führt, zu unterhalten.

(2) Die Instandsetzung des Radweges ist erforderlich, weil infolge seines schlechten Zustandes die gefahrlose Benutzung kaum noch möglich ist.

§ 2 - Aufgabenübertragung

Die Gemeinden/Stadt übertragen die Aufgabe der Instandsetzung nach § 1 Abs. 2 auf die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue. Diese verpflichtet sich gegenüber den Gemeinden/der Stadt, die Instandsetzung des Radweges durchzuführen.

§ 3 - Finanzierung

Die Gemeinden/Stadt verpflichten sich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, die Kosten der Instandsetzung zu erstatten. Diese Kosten werden anteilig auf die Gemeinden/Stadt aufgeteilt. Verteilungsmaßstab ist die Einwohnerzahl der Gemeinde/Stadt am 30. Juni des Jahres in dem die Aufträge durch die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vergeben werden.

§ 4 - Fälligkeit

Der Anspruch der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue gegen die Gemeinden/Stadt wird zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung fällig.

§ 5 - Erlöschen der Zweckvereinbarung

Die Zweckvereinbarung erlischt, sobald die Parteien dieser Vereinbarung ihre gegenseitigen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erbracht haben. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda

K 18, OL Walschleben, Erfurter Str.

vom 01.09.04 bis 31.12.04 - Vollsperrung

Umleitung:

Grund:

Elxleben - B4 - Andisleben und in Gegenrichtung

Kanal- und Straßenbauarbeiten

Änderung auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen sind jederzeit möglich.

Abfallentsorgung – August/September 2004

schwarze Tonne:

Dienstag, den 31. August, und 14. September

braune Tonne:

Donnerstag, den 19. August, 2. September und 16. September

gelbe Tonne:

Donnerstag, den 26. August

blaue Tonne:

Donnerstag, den 9. September

Grünabfuhr:

Donnerstag, den 2. September

in der Teichstraße - nahe Sportplatz

Sperrmüll, Schrott und Altgeräte:

Montag, den 6. September

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