Das Abfallwirtschaftsamt informiert

Abfall- und Wertstofftonnen sowie Sperrmüll und Elektrogeräteabholung im Winter bei Eis und Schnee

Aus folgenden Gründen kann es im Winter dazu kommen, dass Tonnen nicht oder nur teilweise geleert werden oder der Sperrmüll bzw. die Elektrogeräte nicht abgeholt werden können:

- Die Straßen bzw. deren Zufahrten sind mit dem Entsorgungsfahrzeug nicht befahrbar, z. B. wegen Glätte, aufgetürmten Schneewällen, parkenden Fahrzeugen.

- Die Tonnen, Sperrmüll oder Elektrogeräte wurden bei Schneeräumaktionen zugeschippt, stecken fest oder stehen hinter hohen Schneewällen ohne Zugangsmöglichkeit von der Straße.

- Der Tonneninhalt war feucht und ist angefroren und auch durch Anschlagen an die Schüttung des Fahrzeuges nicht zu lösen.

Das ganze Jahr gilt, die Tonnen, Sperrmüll und Elektrogeräte rechtzeitig an einem durch Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Standplatz bereitzustellen.

Wichtige Hinweise für alle Tonnennutzer:

- Auf Trockenheit in den Tonnen achten.

- Frostgeschützten Standort wählen (Hauswand, Carport, Garage).

- Boden und Wände des Bioabfallbehälters sollten mit Zeitungspapier ausgelegt und als unterste Schicht Eierpappen oder Stauchschnitt eingefüllt werden.

- Nasse Abfälle abtropfen und antrocknen lassen, anschließend in Zeitungspapier oder Papierservietten einwickeln.

- Restmüll möglichst in zugebundenen Tüten in die Tonne geben, Tonne gegebenenfalls mit separatem Müllsack auskleiden.

- Bei Bedarf die Restabfallsäcke der Umweltdienst Sömmerda GmbH erwerben und nutzen. Diese Abfallsäcke erhalten Sie bei der Umweltdienst Sömmerda GmbH, in Sömmerda in der Kölledaer Str. 28 und Am Oberwege 31 und in Sprötau, An der Chaussee 1. Ebenso erfolgt der Verkauf durch einige Verwaltungsgemeinschaften und auf der Umladestation "Michelshöhe". Mit dem Erwerb dieser Säcke ist bereits die Entsorgung bezahlt und Sie können am regulären Termin der Restabfallentsorgung zur Abholung bereitgestellt werden.

Für unvollständig oder wegen fehlender Zugangsmöglichkeit nicht geleerte Tonnen besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachentleerung, denn jeder Tonnennutzer ist für die Befüllung, Entleerbarkeit und Bereitstellung seiner Tonnen selbst verantwortlich. Der nächste reguläre Leerungstermin ist zu nutzen.

Quelle: Amtsblatt Gera-Aue, Ausgabe: 20.11.2013

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