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Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2004

Beschluss-Nr. 470-52/11-2003 GR

Haushaltesatzung

Sitzungsort:

Walschleben

Gremium:

Gemeinderat Walschleben

Datum:

05.11.2003

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2004

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. Nr. 2. S. 41) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben

1.641.755 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben

2.421.420 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 780.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(A)

200 v. H.

b) für die Grundstücke                                          

300 v. H.

Gewerbesteuer

330 v. H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 273.600 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen über- und außerplanmäßige Ausgaben

Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10% v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.  Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.556,46 EUR festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2004 in Kraft.

II.

Stimmergebnis von 12 gesetzlichen Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister:

Anzahl der Anwesenden:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Walschleben, den 05.02.2004

Friedrich

Bürgermeister

III.

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Die Satzung wurde am 11.11.2003 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.

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Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 05.02.2004 - eingegangen am 05.02.2004, Az: 057.020.0501-2004 genehmig.

Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 780.000,00 EUR (in Worten: siebenhundertachzigtausend) wird gemäß § 63 ThürKO ohne Auflagen genehmigt.

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft.

In der Zeit vom 16.02. - 27.02.2004 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO im Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist, § 21 Abs. 4 ThürKO."

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