Heute ist:

der:

Uhrzeit:

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue für das Haushaltsjahr 2004

Beschluss-Nr. 56-10/11-2003

Haushaltesatzung

Sitzungsort:

Walschleben

Gremium:

Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue

Datum:

06.11.2003

I.

Haushaltesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2004

Auf der Grundlage der §§ 50 II und 55 ff. der Thüringer  Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01. 2003 (GVBL. Nr. 2 S. 41) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1 - Einnahme und Ausgabe

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben

1.625.950 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben

14.701.170 EUR

ab.

§ 2 - Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.200.000 EUR festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 - Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird eine Umlage in Höhe von 100,00 EUR je Einwohner festgesetzt.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.990 EUR festgesetzt.

§ 6 - Weitere Festlegungen über- und außerplanmäßige Ausgaben

Erheblichkeitsgrenzen für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gelten

a)

b)

im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 1.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haughaltsansatzes

im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 2.000 EUR je Haushaltsstelle bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als unerheblich.

In diesen Fällen wird die Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; sie hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald davon in Kenntnis zu setzen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2004 in Kraft.

II.

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und die Gemeinschaftsvorsitzende 11 + 1

Anzahl der Anwesenden:

10

Ja-Stimmen:

9 + 1

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Gebesee, den 06.01.2004

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

III.

-

Die Satzung wurde am 19.11.2003 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.

-

-

-

-

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 23.12.2003 - eingegangen am 05.01.2004, Az: 6802.020.0501-2004 genehmig.

Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.200.000,00 Euro  (in Worten: zweimillionenzweihunderttausend) wird gemäß § 63 ThürKO ohne Auflagen genehmigt.

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft.

In der Zeit vom 22.03. - 02.04.2004 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO im Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist, § 21 Abs. 4 ThürKO."

Zurück zur Übersicht “ Bürgerservice - Beschlüsse”