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Zwei neue Straßen als Weihnachtsgeschenk
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Gleich zwei Weihnachtsgeschenke in Form der Übergabe Fertiggestellter Straßen konnte Landrat Rüdiger Dohndorf (CDU) am 19. Dezember 2003 überbringen.
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Zum einen konnte die Ortsdurchfahrt Walschleben im Zuge der Kreisstraße 18 feierlich übergeben werden.
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Die Instandsetzung der Ortsdurchfahrt wurde mit zunehmender Verkehrsbelastung auf den Straßen notwendig und unumgänglich. Durch Schlaglöcher und abgebrochene Fahrbahnränder konnte keine ausreichende Verkehrssicherheit mehr gewährleistet werden.
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Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Bushaltestellen „Am See“ wurde eine Busbucht angelegt. Eine Verkehrsinsel am Ortseingang von Walschleben soll dazu beitragen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der nun recht langen „Rennstrecke“ die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessert.
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Der Landrat stellte in seiner kleinen Rede auch heraus, dass die grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrt nur der 1. Bauabschnitt gewesen sei und weitere Arbeiten geplant sind. 2004 folgt der grundhafte Ausbau des 2. Bauabschnittes der Kreisstraße18, das heißt vom Bauende des 1. Bauabschnittes bis Schälers Schenke und der Neubau der Brücke über die Mahlgera im Zuge der Erneuerung der Bahnhofstraße.
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2005 schließen sich der grundhafte Ausbau des 3. Bauabschnittes der Kreisstraße 18 (Schälers Schänke bis Brücke am Kalkgraben) sowie der Straßenbau in der Bahnhofstraße an. …
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Das Landratsamt informiert
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Allgemeinverfügung für den Landkreis Sömmerda
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Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 und § 7 Nr. 1 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der Kreislaufwirtschaft- und Abfallsatzung des Landkreises Sömmerda ergeht folgende Allgemeinverfügung:
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Sömmerda, den 21. Januar 2004
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Dorndorf
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Landrat
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Anforderungen, die zum Schutz der Allgemeinheit aufgrund der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen vom 09.März 1999 an die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen einzuhalten sind
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Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
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Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten.
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Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.
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Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden.
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Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
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1,5 km zu Flugplätzen,
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50 m zu öffentlichen Straßen,
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100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden,
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20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündbaren Bewuchs,
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100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind,
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15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen und
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5 m zur Grundstücksgrenze.
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Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.
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Das Abfallwirtschaftsamt informiert
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Auslieferung der gelben und blauen Tonnen für das Entsorgungsgebiet Rethmann, welches bisher mit gelben Säcken entsorgt wurde
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Alle Haushalte in den Städten und Gemeinden des LK Sömmerda sind ab den 12.1.04 mit den o. g. Tonnen ausgerüstet. Somit sind für alle Bürger des LK Sömmerda die Bedingungen zur Entsorgung gleich.
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Seit Mitte November wurde mit der Auslieferung begonnen und somit in den 25 Gemeinden und Ortsteilen ca. 7200 gelbe und ca. 7200 blaue Tonnen gestellt. Diese Tonnen wurden durch die Firma Rethmann gestellt und werden auch durch sie entsorgt.
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Beide Unternehmen UDS Sömmerda GmbH und Rethmann haben dafür ca. 200000 EUR investiert. Es wird erwartet, dass diese Tonnen 8 - 10 Jahre halten.
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Mit dem Abfallkalender, der mit dem Amtsblatt im Dezember verteilt wurde, hat jeder Haushalt im LK Sömmerda hinweise für das richtige Trennen der verschiedenen Abfälle und Wertstoffe erhalten. Diese Hinweise sind auf der Rückseite des Abfallkalenders nachzulesen. Bei Gesprächen mit Bürgern in den vergangenen Wochen war das vielen nicht bekannt, was in die gelben und blauen Tonnen gehört..
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Falsch befüllte Tonnen werden mit einem roten Aufkleber versehen und nicht entsorgt. Die falschen Stoffe sind zu entfernen. Danach erfolgt die Entsorgung dieser Tonnen, sollten diese gelben und blauen Tonnen immer noch vermüllt sein, werden diese kostenpflichtig als Hausmüll entsorgt. Bei mehrmaligen Verstößen können diese Tonnen auch vorübergehend eingezogen werden.
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Fragen zur Ausrüstung können an die entsprechenden Verantwortlichen, die auf den Handzetteln stehen, welche beim Ausrüsten durch die Firma Rethmann verteilt wurden, jederzeit gestellt werden. Da der Zeitraum des Ausrüstens mit den Behältern sehr kurz war, konnten Änderungswünsche bis jetzt nicht vollständig bearbeitet werden. Für die Entsorgung von Glas werden die bekannten Standplätze beibehalten. Die Papiercontainer werden schrittweise abgezogen, da alle Haushalte eine blaue Tonne besitzen. Wir hoffen, dass die Bürger, die bis jetzt in den gelben Säcken gesammelt haben, weiterhin ordentlich die Wertstoffe vom Müll trennen und der Müllanteil weiterhin unter 35 % bleibt.
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Ihr Abfallwirtschaftsamt
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