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Thüringer-Familien-Card für sozial schwache Familien

Die Thüringer-Familien-Card, eine Leistung des Landes Thüringen für sozial schwache Familien und Familien ab drei Kindern, ist grundsätzlich gut angenommen worden, teilt das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit. Laut Statistik vom 11. Juni 2004 sind im Landkreis Sömmerda bislang 183 Thüringen-Familien-Cards an 47 Familien ausgereicht worden.

Ab sofort wird die Thüringen-Familien-Card nicht nur für Familien mit drei und mehr Kindern, für SHE mit mindestens einem Kind, sondern auch für Empfänger von Arbeitslosenhilfe mit mindestens einem Kind im Sozialamt des Landkreises Sömmerda ausgereicht.

Bürgerinitiative Walschleben „Gegen überhöhte Abwassergebühren und Beiträge“

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Walschleben,

in einer Versammlung der Bürger Walschlebens wurde am 22.06.04 eine Bürgerinitiative gegen überhöhte Abwassergebühren gegründet.

Der Sprecherrat setzt sich aus Gemeindemitgliedern aus allen Ortsteilen, mit verschiedenen Berufen und Interessen zusammen. Wir sind alle der Bürgerinitiative beigetreten, um gemeinsam und völlig parteiunabhängig etwas für die Bürger unserer Gemeinde zu erreichen und uns für alle einzusetzen.

Unser erstes Ziel ist die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Beitragsberechnung und deren Herabsetzung.

Dabei bieten wir Hilfe bei Verunsicherung und Ärger. Wir erklären Ihnen die Sachlage zu den Abwasserbeitragsbescheiden und zum Kommunalabgabengesetz, helfen Ihnen bei Beantwortung der Gebührenbescheide der Verwaltungsgemeinschaft „Gera-Aue“ und informieren Sie über rechtliche Möglichkeiten. Zu diesem Zweck haben wir Musterschreiben ausgearbeitet, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.

Des Weiteren streben wir ein Musterverfahren am Verwaltungsgericht Weimar gegen die Verwaltungsgemeinschaft „Gera-Aue“ an, dabei benötigen wir Ihre Unterstützung.

Weiterhin beantragen wir Akteneinsicht bei der Verwaltungsgemeinschaft „Gera-Aue“ zur Klärung der Berechnungsgrundlage der Beitragsbescheide und des Investitionsplanes. Wir werden auch in Verhandlung mit der Verwaltungsgemeinschaft „Gera-Aue“ treten, um eine andere Refinanzierungsmöglichkeit und somit eine Entlastung aller Bürger zu erreichen.

Als zukünftige Aufgaben der Bürgerinitiative sehen wir unter anderem die Problematik der Straßensanierung als sehr wichtig an.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen, Problemen und Anregungen an uns.

Der Sprecherrat

Name

Adresse

Telefon

Uwe Störmer

Hintergasse 8

036201/61112

Katrin Schuchardt

Fronstein 8

036201/51112

Heike Gutwasser

Kleine Neue Gasse 3

036201/60500

Katrin Benschig

Bahnhofstr. 2

036201/51026

Anke Dutschmann

Teichstr. 5

036201/50019

Susette Haun

Lange Str. 20

036201/51186

Günther Keil

Ringstr.8

036201/60034

Uwe Köbis

Mühlstr. 2

036201/50156

Wolfgang Mogk

Krumme Gasse 9

036201/62315

Sandra Bachmann-Krause

Ringstr. 20

036201/39911

Karin Löwe

Backhausgasse 5a

036201/62751

Madelaine Goldschmidt

Im Haun 2a

036201/50615

Hinweise für die beginnenden Baumaßnahmen in der Gemeinde Walschleben

Am 19.07.2004 beginnen in der Gemeinde Walschleben umfangreiche Kanal- und Straßenbauarbeiten. Begonnen wird gleichzeitig in der Breiten Straße, Anger, Am Plan, Engen Gasse und An der Gera.

Diese Bauarbeiten bringen erhebliche Verkehrseinschränkungen mit sich. Bitte beachten Sie diese. Die Anlieger dieser Straßen wurden von, der Verwaltungsgemeinschaft über diese Baumaßnahmen informiert.

Die zu bauenden Straßen sind für den Durchgangsverkehr gesperrt, für die Anlieger aber frei. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt für die Breite Straße über die Krumme Gasse und für die Straße Am Plan über die Hageleite und die Querstraße.

In der Gera-Aue, Monat August, erfolgt eine Information zur Sperrung der Kreisstraße (Erfurter Straße zwischen Lange Straße und Gaststätte Schäler).

Sollten Probleme wahrend der Bauzeiten auftreten, so wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Tel. 036201 / 666-18, 19 oder 26.

Mann

Leiterin des Bauamtes

Wagler

Leiterin des Ordnungsamtes

Neue Legislaturperiode - 2004-2009

Der Wahlmonat Juni liegt hinter uns und die Entscheidungen in

den einzelnen Gemeinden und der Stadt in unserer

Verwaltungsgemeinschaft sind getroffen.

Gratulation

allen neugewählten und wiedergewählten Bürgermeistern,

Gemeinderatsmitgliedern und Stadtratsmitgliedern.

Dank

für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Bewältigung

aller Aufgaben der vergangenen Wahlperiode an die

ausgeschiedene Ratsmitglieder der Gemeinde Andisleben,

Ringleben, Walschleben und der Stadt Gebesee,

den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung und dem

Bürgermeister von Walschleben

Ute Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

Versteigerung

Geschäftsnummer 91K113/00                                                            Erfurt 8.7.2004

Beschluss

Das im Grundbuch von Walschleben, Blatt 2279, Grundbuchamt Sömmerda eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1, Flur 13, Flurstück 217, 1-190 qm, Hageleite 10 (Hotel und Gaststätte mit Zubehör) soll am Donnerstag, den 4. November 2004 um 13:00 Uhr im Saal 13, Amtsgericht Erfurt im Justizzentrum Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.

Gemäß § 74a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:

1.

251.044,31 EUR

für das Grundstück

2.

5.624,21 EUR

für das Zubehör

Eingetragener Eigentümer am Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks am 3.5.2000 waren Lothar und Angelika Jüttemann zu je ½ - Anteil.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, anderfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch des Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs.

gez. Beißner

Erfurt, den 12.07.2004

Abfallentsorgung – Juni/Juli 2004

schwarze Tonne:

Dienstag, den 20. Juli, 6. August und 17. August

braune Tonne:

Donnerstag, den 22. Juli, 5. August und 19. August

gelbe Tonne:

Donnerstag, den 29. Juli

blaue Tonne:

Donnerstag, den 12. August

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