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Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee, Einwohnermeldeamt schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsdauer, sind Einwendungen nicht mehr zulässig. |
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Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. |
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Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. |
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Wahlscheine können nur bis zum 25.06.2004, 12:00 Uhr beantragt werden. |
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In den Fällen der Ziffer 4.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 12:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. |
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Dem Wahlschein werden beigefügt: |
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Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde/Stadt so rechtzeitig übersendet werden, dass er spätestens am 27.06.2004 bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde/Stadt eingeht. |
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Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. |
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Gebesee, den 03.05.2004 |
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i. A. Stecher-Salzmann |
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