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Anfang eines Mammutprojektes geschafft
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Lange Straße in Walschleben offiziell übergeben
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Vor knapp einem Jahr hat die Gemeinde Walschleben mit dem Ausbau der Langen Straße begonnen. Jetzt, am 30 Oktober 2003, konnte sie offiziell übergeben werden.
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Bürgermeister Volker Friedrich dankte zur kleinen Feierstunde allen Beteiligten, den bau- ausführenden Betrieben der Arbeitsgemeinschaft Walschleben, bestehend aus den Firmen Bauer und Menge, dem Planungsbüro, dem Straßenbauamt Mittelthüringen und vor allem den Anwohnern, die das Baugeschehen mit viel Geduld ertragen haben.
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Der Ausbau der langen Straße ist, so war vom Bürgermeister weiter zu erfahren, erst der Anfang eines riesigen Bauprojektes. In Folge der Erneuerung der Kanalisation des Ortes in Verbindung mit der dazugehörigen neu gebauten Kläranlage, die Ende dieses Jahres in Betrieb gehen wird, sollen noch etwa 20 Straßen ausgebaut werden. Die Arbeiten an der Breiten Straße und der Kreisstraße 18 sind bereits angelaufen. Landrat Rüdiger Dohndorf (CDU) stellte zum Ortstermin in Aussicht, dass die Kreisstraße noch in diesem Jahr fertig sein wird.
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Mit dem Ausbau der Langen Straße ist bereits ein Mammutprojekt geschaffen. Eine Ausbaulänge von 683 Metern für Kanal- und Straßenbau bedeutet für die Gemeinde einen erheblichen finanziellen Aufwand. 1,5 Mio. Euro Gesamtkosten standen zu Buche. Jedoch konnte sich die Gemeinde über eine große Unterstützung durch die öffentliche Hand freuen. Der Straßenbau wurde zu 70 Prozent über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt gefördert. Für die Kanalarbeiten gab es eine 80-prozentige Förderung im Rahmen einer EU-Richtlinie.
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Information an die Anwohner der Mühlstraße und Torgasse in Walschleben zur provisorischen Instandsetzung
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Aufgrund der fehlenden Oberflächenentwässerung in der Torgasse konnte die Baummaßnahme nicht so umgesetzt werden, wie ursprünglich vorgesehen. Die Baukosten für beide Straßen betragen daher 11.272,21 EUR, statt der veranschlagten 20.597,33 EUR.
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Eine andere Reparatur der Torgasse, ist aus örtlichen Gegebenheiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
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Wir bitten um Verständnis, dass sich der Zustand der Straßenoberfläche erst mit dem Straßenausbau nach dem Jahr 2005 ändern lässt.
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Mann
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Leiterin des Bauamtes
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Ablesung der Wasserzähler
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Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue führt in der Zeit vom 24.11.2003 bis 16.01. 2004 die Ablesung der Wasserzähleinrichtung durch. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Wasserzählereinrichtungen nur von beauftragten Mitarbeitern der Mitgliedsgemeinden der VG Gera-Aue abgelesen werden. Wir bitten unsere Bürger, darauf einzustellen, den beauftragten Mitarbeitern den Zutritt zu Wasserzähleinrichtungen zu gewähren bzw. bei Abwesenheit Selbstablesezettel ausgefüllt an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue zurückzusenden.
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Informationen zur Abwasserbeseitigung und -reinigung
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
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Seit dem 09.l0.2003 ist die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue zuständig und verantwortlich für die Abwasserbeseitigung und -reinigung.
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An diesem Tag ist die Verwaltungsgemeinschaft an die Stelle der bis zu diesem Zeitpunkt verantwortlichen Gemeinden getreten. Alle Entscheidungen in diesem Sachbereich hat nunmehr allein die Verwaltungsgemeinschaft durch ihre Organe - die Gemeinschaftsversammlung und die Gemeinschaftsvorsitzende - zu treffen.
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Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung und -reinigung ist nun die Verwaltungsgemeinschaft. Hinweise und Vorschläge können Sie selbstverständlich über die örtlichen Organe - Bürgermeister und Gemeinde - bzw. Stadträte - an uns richten.
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Diese organisatorische Veränderung hat nicht nur eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit zur Folge, sondern sie kommt jedem Bürger zugute. Wir erreichen damit eine Gleichbehandlung aller Bürger unserer Verwaltungsgemeinschaft auf diesem Gebiet. In der Verwaltungsgemeinschaft gelten gleiche Beitrags- und Gebührensätze. Wir sind bestrebt, denselben Beitragssatz bis zur endgütigen Fertigstellung der Anlage - voraussichtlich im Jahre 2010 - zu halten. Ob wir dieses Zielerreichen, hängt natürlich wesentlich von der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land und in Europa ab.
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Die Arbeiten an der Entwässerungslage schreiten zügig voran und laufen planmäßig ab. Es ist beabsichtigt Anfang nächsten Jahres die Abwasserbeiträge für die bereits hergestellten Teileinrichtungen der Entwässerungsanlage zu erheben.
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D. h. Inkrafttreten der Beitragssatzung zur„Entwässerungssatzung werden in allen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft die Beiträge für die Kläranlagen erhoben. Gleichzeitig werden von den Grundstückseigentümern, deren Grundstücke bereits durch die zentrale Entwässerungsanlage bzw. von Teileinrichtungen der öffentlichen Entwässerungsanlage erschlossen sind, Beiträge für das Kanalnetz inkl. Hausanschlüsse und die überörtlichen Anlagen festgesetzt.
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In dem Zeitraum von 2002 bis 2004 sollen insgesamt 13,1 Millionen EURO für den Bau- der Kläranlage und des Kanalnetzes investiert werden. Nur so können wir die Auflage erfüllen, bis zum Jahre 2005 in der Stadt Gebesee und der Gemeinde Walschleben das Abwasser von 70% der Einwohner in die zentrale Entwässerungseinrichtunq einzuleiten.
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Die beiden Kläranlagen in Gebesee und Walschleben sind nahezu fertig gestellt und werden spätestens Anfang nächsten Jahres den Probebetrieb aufnehmen.
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Wir bitten die Bürger ihrer Zahlungspflicht nachzukommen, denn je weniger Darlehen wir aufnehmen müssen, um die Baukosten zu finanzieren, desto preisgünstiger können wir bauen. Das wiederum wirkt sich auf die Höhe der Gebühren aus. Der Bürger kann also selbst mithelfen, die Beiträge und Gebühren so niedrig wie möglich zu halten.
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Für den Straßenausbau sind nach wie vor die Gemeinden zuständig. Es ist also Sache des Gemeinderates/Stadtrates, darüber zu befinden, ob eine Straße im Zuge des Kanalbaus von Grund auf erneuert werden soll. Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft werden sich in jedem Fall in dieser Angelegenheit abstimmen, um eine sachgerechte Lösung zu finden. Anregungen und Wünsche der Anlieger werden - soweit es möglich und vertretbar ist - berücksichtigt. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn sich nicht jede individuelle Vorstellung verwirklichen lässt. Der Gemeinderat muss sich bei seiner Entscheidung am wohlverstandenen Interesse der Allgemeinheit orientieren.
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Winkler
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Gemeinschaftsvorsitzende
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Erfassung der Hunde
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Im Zusammenhang mit der Ablesung der Wasseruhren erfolgt in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die jährliche Erfassung der in den Gemeinden gehaltenen Hunde nach Anzahl und Rasse. Wir bitten die Bürger, den beauftragten Mitarbeitern der betreffenden Gemeinden und der Stadt Gebesee die Auskunft zu erteilen. Allen Hundehaltern möchten wir nochmals mitteilen, dass ein Hund ab dem Alter von vier Monaten, gleich welcher Rasse und Größe steuerpflichtig ist. Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft und sind somit anmeldepflichtig.
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Grundstücksanschlüsse
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Was ist beim Anschluss eines Grundstückes zu beachten?
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Das straßenseitig anfallende Niederschlagswasser darf jedoch nicht frei in den öffentlichen Straßenraum entwässert werden. Legen Sie bitte bereits im Vorfeld ihr Augenmerk auf evtl. erforderlich werdende Umverlegungen von Regenfallrohren, Regengrundleitungen, Dachrinnen usw.
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(z.B. 3-Kammer-Grube) räumt Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft eine Frist von 3 Monaten ein, nachdem Ihnen mitgeteilt worden ist, dass die erschließungstechnischen Voraussetzungen (hier Inbetriebnahme der zentralen Kläranlage) geschaffen sind. Sie tragen zum Umweltschutz und zur Wirtschaftlichkeit der Abwasserbeseitigung bei, wenn Sie diese Frist nicht voll ausschöpfen und ihr Grundstück möglichst früh anschließen.
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Auf jeden Fall soll es nicht dazu kommen, dass diese Frist überschritten wird.
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Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
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damit der ordnungsgemäße Anschluss Ihrer Grundstücke an die zentrale Entwässerungsanlage gewährleistet ist, bitten wir, insbesondere beachten:
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Ihre Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich der Kontrollschächte für das Schmutz- und Niederschlagswasser darf erst verfüllt werden, wenn sie von unseren Beauftragten abgenommen ist.
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Halten Sie sich unbedingt an den genehmigten Entwässerungsantrag/-plan.
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Weichen Sie von der genehmigten Planung nicht ab, ohne das vorher die Änderungen mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft abgesprochen und die Genehmigung zur Änderung schriftlich erteilt wurde.
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Wenn Sie diese Vorgaben beachten, helfen Sie künftige, unliebsame Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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Wir hoffen auf Ihre verständnisvolle Mitarbeit bei diesem für uns und auch für künftige Generationen bedeutsamen Vorhaben. Nur so können wir es zu einem guten Abschluss bringen.
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Winkler
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Gemeinschaftsvorsitzende
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