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Der Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken" hat dem Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde - Kommunalaufsicht - gem. §§ 42 Abs. 2, 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit - ThürKGG - mit Schreiben vom 08. Januar 2004 die nachfolgend abgedruckte Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes "Thüringer Becken" angezeigt, die hiermit gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 des ThürKGG durch das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde amtlich bekannt gemacht wird.
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