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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 30.08.2001

Artikel I

Dem § 6 der Hauptsatzung (Bürgermeisterausschuss) wird folgender Abs. 2 hinzugefügt:

"Dem Bürgermeisterausschuss obliegt die Ausführung des Haushaltsplanes der Verwaltungsgemeinschaft bis zu einem Betrag von 50.000,00 EUR (in Worten - fünfzigtausend EURO).

Er ist ermächtigt, dem Abschluss von Verträgen mit einem Gegenstandswert bis zu diesem Betrag zuzustimmen.

Der Bürgermeisterausschuß kann zu den Beratungen im Rahmen, der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und -reinigung ein vom jeweiligen Gemeinderat/Stadtrat bestimmtes Ratsmitglied ohne Stimmrecht zulassen.

Artikel II

Die Verwaltungsgemeinschaft wird ermächtigt, die geänderte Satzung in der Neufassung zu veröffentlichen.

Gebesee, den 18.05.2004

Winkler

Gemeinschaftsvorsitzende

- Siegel -

"Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich, gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera - Aue bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO."

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