1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 19. Dezember 2001
Artikel I
Das Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera- Aue wird wie folgt geändert:
Dem Abschnitt
A - Allgemeine Verwaltungskosten wird hinzugefügt unter Ziffer
4 - Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen und andere Amtshandlungen, die dem unmittelbaren Nutzen der Beteiligten dienen, soweit nicht eine andere Gebühr vorgeschrieben ist 5,00 EUR bis 50,00 EUR
Dem Abschnitt
B - Besondere Verwaltungskosten wird hinzugefügt unter den Ziffern:
11 - Bescheinigung über Anliegerleistungen/künftige Anliegerleistungen
5,00 EUR
12 - Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang
5,00 EUR bis 150,00 EUR
13 - Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung
5,00 EUR bis 100,00 EUR
14 - Erlaubnis zur Herstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung
10,00 EUR
15 - Erlaubnis zur Erneuerung eines vorhandenen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung
10,00 EUR
16 - Überprüfung und Abnahme der gesonderten Wasserzähler
50,00 EUR
17 - Kosten der vergeblichen Anfahrt bei der Fäkalschlammentsorgung
100,00 EUR bis 150,00 EUR
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung vom 19.12.2001 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Artikel III
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Änderungen in das Kostenverzeichnis einzuarbeiten und eine Neufassung des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 19.12.2001 zu veröffentlichen.
Gebesee, den 09.03.04
Winkler
Gemeinschaftsvorsitzende
"Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO."