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§ 4 - Einleitungsgebühr |
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Die Einleitungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser: |
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Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 5 cbm/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Verwaltungsgemeinschaft zu schätzen, wenn |
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1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder |
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2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder |
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3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Verbrauch nicht eng. |
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Die Schätzung erfolgt auf der Basis des durchschnittlichen jährlichen Frischwasserverbrauches pro Person. Dieser beträgt im Bundesdurchschnitt 30 cbm/pro Person im Jahr. |
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§ 5 - Beseitigungsgebühr |
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1. zum geplanten Entsorgungstermin |
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a) 17,54 EUR/cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube, |
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b) 21,87 EUR/cbm Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. |
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2. außerhalb des geplanten Entsorgungstermins |
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a) 29,11 EUR/cbm Abwasser aus einer abflusslosen Grube, |
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b) 33,44 EUR/cbm Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. |
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§ 6 - Gebührenzuschläge |
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§ 7 - Entstehen der Gebührenschuld |
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§ 8 - Gebührenschuldner |
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§ 9 - Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung |
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§ 10 - Pflichten der Gebührenschuldner |
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Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der VG Gera-Aue die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. |
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§ 11 - In-Kraft-Treten |
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Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15.01.2004 in Kraft. |
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Gebesee, den 11.05.2004 |
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Winkler |
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Gemeinschaftsvorsitzende |
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„Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO in Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist, § 21 Abs. 4 ThürKO." |
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